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TMSnat-Vorbereitung 2027

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  1. TMSnat: Diagnostik - deine persönliche Lernsituation
  2. Komplette Testsimulation zur Einstufung
  3. Personalisierter Lernplan
  4. Heutige To-Do-Liste
  5. Ergebnisse abgeschlossener Testsimulationen
  6. Dein Vorbereitungsstand im Verlauf
  7. Kopfrechen-Trainer
  8. Einführung

    Medizin studieren in Deutschland
    7 Themen
  9. Termine, Anmeldung und Formalitäten
    5 Themen
  10. Aufbau des TMSnat
    2 Themen
  11. Der Testtag
    3 Themen
  12. Bewertung und Studienplatzvergabe
    2 Themen
  13. TMSnat-Vorbereitung
    7 Themen
  14. Naturwissenschaftliche Kenntnisse
    Biologie
    9 Themen
    |
    9 Tests
  15. Chemie
    8 Themen
    |
    8 Tests
  16. Physik
    5 Themen
    |
    5 Tests
  17. Mathematik
    5 Themen
    |
    4 Tests
  18. Kognitive Fähigkeiten
    Medizinisch-naturwissenschaftliches Grundverständnis
    25 Tests
  19. Quantitative und formale Probleme
    25 Tests
  20. Fakten lernen
    25 Tests
  21. Textverständnis
    25 Tests
  22. Diagramme und Tabellen
    25 Tests
  23. Arithmetisches Problemlösen
    31 Tests
Fortschritt
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Wer wegen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung unter den Standardbedingungen nicht zeigen kann, was er kann, hat einen Anspruch auf angepasste Bedingungen. Das ist kein Sonderrecht und kein Vorteil, sondern die Herstellung von Chancengleichheit – und trotzdem stellt nur ein Bruchteil der Betroffenen einen Antrag, meist weil sie nicht wissen, dass es ihn gibt.

Angepasst werden die Bedingungen, nicht die Anforderungen Ein Nachteilsausgleich verändert nicht, was von dir verlangt wird, und er verändert auch dein Ergebnis nicht nachträglich.

Er sorgt dafür, dass die Beeinträchtigung nicht mitgemessen wird. Im Ergebnis steht später kein Vermerk.

Wer einen Antrag stellen kann

  • Körperliche Behinderungen, etwa Seh- oder Höreinschränkungen, motorische Einschränkungen, chronische Schmerzen
  • Chronische Erkrankungen, die am Testtag Medikamente, Nahrungsaufnahme oder Pausen erfordern – Diabetes mellitus ist der häufigste Fall
  • Schwangerschaft und Mutterschutz – schwangerschaftsbedingte Einschränkungen nennt die Durchführungssatzung ausdrücklich, und dieser Punkt fehlt in fast jedem Ratgeber
  • Diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Störung oder eine vergleichbare Teilleistungsstörung
  • Vorübergehende Beeinträchtigungen, etwa ein gebrochener Schreibarm oder eine frische Operation

Die ersten drei Punkte nennt die Durchführungssatzung ausdrücklich. Die beiden letzten stehen dort nicht, können aber über die allgemeine Regel greifen, nach der ein Ausgleich zu gewähren ist, sobald du glaubhaft machst, dass du deine Leistungsfähigkeit unter den vorgeschriebenen Bedingungen nicht zeigen kannst. Bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung ist das erfahrungsgemäß schwerer zu begründen als bei einer dauerhaften.

Welche Anpassungen in Frage kommen

Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vollständig von der Beeinträchtigung ab, und genau danach wird auch entschieden. Aus TMS und HAM-Nat sind unter anderem bekannt: ein gesonderter Raum, vergrößerte Aufgabenhefte, eine Sitzposition nahe der Tür oder am Fenster, die Erlaubnis, Medikamente und Nahrung am Platz zu haben, zusätzliche Pausen sowie technische Hilfsmittel. In begründeten Fällen kommt auch eine verlängerte Bearbeitungszeit in Betracht.

Die Maßnahme muss zur Beeinträchtigung passen Ein Antrag, der pauschal „mehr Zeit” verlangt, wird eher abgelehnt als einer, der beschreibt, welche konkrete Tätigkeit im Test durch die Beeinträchtigung erschwert wird und welche Anpassung das ausgleicht.

Schreib also nicht „ich brauche 25 Prozent mehr Zeit”, sondern „durch die Sehbehinderung benötige ich für das Erfassen von Diagrammen deutlich länger; ein vergrößertes Aufgabenheft in DIN A3 gleicht das aus”.

So gehst du vor

  • Frühzeitig ärztliche Unterlagen besorgen. Verlangt werden geeignete ärztliche Nachweise oder sonstige fachliche Stellungnahmen, die beschreiben, wie sich deine Beeinträchtigung auf die Bearbeitung eines schriftlichen Tests auswirkt. Eine Diagnose musst du nicht mitteilen – das sagt die Durchführungssatzung ausdrücklich. Verlangt sind stattdessen drei andere Angaben: Art und Umfang des drohenden Nachteils, die Symptome, aus denen er sich ergibt, und ein geeigneter Ausgleich. Eine Bescheinigung aus dem Vorjahr, die nur eine Diagnose nennt, erfüllt das nicht.
  • Antrag innerhalb der eigenen Ausschlussfrist stellen. Die Durchführungssatzung sieht dafür eine gesonderte Frist vor, die die Koordinationsstelle bekanntgibt – versäumst du sie, lässt sich der Antrag nicht nachreichen. Stell ihn deshalb am sichersten zusammen mit der Anmeldung: Er muss geprüft werden, und außerdem müssen Räume und Personal am Testort organisiert werden.
  • Bei einer Lese-Rechtschreib-Störung das schulische Gutachten beilegen, das dem Nachteilsausgleich in der Oberstufe zugrunde lag.
  • Bei vorübergehenden Beeinträchtigungen so früh wie möglich melden, auch wenn sie erst kurz vor dem Test entstehen.

Drei Dinge, die oft verwechselt werden Der Nachteilsausgleich im Test passt die Testbedingungen an.

Der schulische Nachteilsausgleich verbessert rechnerisch deine Abiturnote.

Der Härtefallantrag bei hochschulstart zielt auf sofortige Zulassung.

Das sind drei verschiedene Verfahren mit drei verschiedenen Adressaten und drei verschiedenen Fristen. Sie schließen einander nicht aus – wer sie verwechselt, stellt aber den falschen Antrag an der falschen Stelle.

Auch ohne Antrag lässt sich vieles regeln Nicht jede Beeinträchtigung braucht ein Verfahren: Beim TMS darfst du Verpflegung, Medikamente und Taschentücher ohne jeden Antrag mit an den Platz nehmen, dazu einen einfachen Wecker oder eine Stoppuhr ohne Rechenfunktion. Die Liste ist allerdings abschließend – was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten, und die Koordinationsstelle nennt als Beispiele dafür ausdrücklich Ohropax und Armbanduhren aller Art. Ein medizinisches Hilfsmittel wie eine Insulinpumpe zeigst du beim Einlass unaufgefordert vor und hältst dafür eine kurze ärztliche Bescheinigung bereit.

Ein Antrag lohnt sich dort, wo die Beeinträchtigung strukturell wirkt – bei allem anderen hilft gute Vorbereitung mehr als ein Formular.

Nachteilsausgleich Angepasst werden die Bedingungen, nicht die Anforderungen – und im Ergebnis steht kein Vermerk.

Möglich bei Behinderung, chronischer Erkrankung, Teilleistungsstörung und vorübergehender Beeinträchtigung.

Typische Maßnahmen: gesonderter Raum, vergrößerte Hefte, Medikamente am Platz, zusätzliche Pausen, in begründeten Fällen mehr Zeit.

Nötig ist ein ärztlicher Nachweis, der die Auswirkung auf die Testbearbeitung beschreibt – eine Diagnose musst du nicht angeben.

Es gilt eine eigene Ausschlussfrist – am sichersten zusammen mit der Anmeldung stellen.