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Kontingentregelung

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Warum es Kontingente gibt

Österreich hat ein Problem, das kaum ein anderes Land in dieser Form kennt: Ein großer Teil der Bewerbungen kommt aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland. Ohne Regelung würden österreichische Studienplätze, die aus österreichischen Steuermitteln finanziert werden, zu einem erheblichen Teil an Menschen gehen, die danach wieder abreisen. Die Kontingentregelung ist die Antwort darauf.

Sie teilt die Studienplätze jedes Standorts in drei Töpfe auf. Entscheidend für die Zuordnung ist nicht deine Staatsbürgerschaft, sondern das Land, in dem du deine Hochschulzugangsberechtigung erworben hast. Wer als deutscher Staatsbürger in Österreich maturiert hat, zählt zum österreichischen Kontingent, und umgekehrt.

Balkengrafik: 75 Prozent Oesterreich-Kontingent, 20 Prozent EU, 5 Prozent offen, dazu die drei Vergaberunden
Die Vergabe der Studienplätze in drei Runden
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Die drei Kontingente

KontingentAnteilWer Zugriff hat
Österreich75 %nur österreichische Hochschulzugangsberechtigung
EU20 %EU-Berechtigung und übrige Österreicher
offen5 %alle, auch Drittstaaten

Die Vergabe läuft in dieser Reihenfolge ab. Zuerst werden 75 Prozent der Plätze ausschließlich unter denen vergeben, die eine österreichische Hochschulzugangsberechtigung haben. Wer dort keinen Platz bekommt, ist damit nicht raus, sondern rutscht in die nächste Runde.

In der zweiten Runde werden 20 Prozent vergeben, und hier treffen die verbliebenen Österreicher auf die Bewerber aus dem EU-Ausland. Nach dieser Runde sind 95 Prozent aller Plätze weg.

Die letzten 5 Prozent stehen allen offen. Hier konkurrieren Bewerber aus Drittstaaten mit allen bisher leer ausgegangenen aus Österreich und der EU.

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Was das praktisch bedeutet

Für dich hängt viel davon ab, in welchem Kontingent du startest.

Mit österreichischer Matura hast du die mit Abstand beste Ausgangslage: Du bekommst drei Chancen, nämlich im 75-Prozent-Topf, dann im 20-Prozent-Topf und zuletzt im offenen Topf. Die Ranglistengrenze liegt im österreichischen Kontingent regelmäßig niedriger als in den anderen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus einem anderen EU-Land konkurrierst du um 20 Prozent der Plätze, und zwar mit vielen anderen in derselben Lage, von denen der größte Teil aus Deutschland kommt. Entsprechend höher liegt die Grenze, ab der es reicht. Wer aus Deutschland kommt, sollte diesen Weg deshalb nüchtern kalkulieren und parallel die Möglichkeiten in Deutschland im Blick behalten.

Mit einer Berechtigung aus einem Nicht-EU-Staat bleiben rechnerisch 5 Prozent, und in diesem Topf konkurrierst du zusätzlich mit den stärksten Übriggebliebenen aus den ersten beiden Runden. Realistisch braucht es dafür ein Ergebnis im oberen Bereich des Feldes.

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Häufige Missverständnisse

Zwei Dinge werden regelmäßig verwechselt. Erstens: Die Kontingente werden pro Standort und pro Studiengang gerechnet, nicht österreichweit. Human- und Zahnmedizin haben getrennte Ranglisten. Zweitens: Es gibt keine getrennten Tests und keine unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe, denn alle schreiben denselben MedAT unter denselben Bedingungen. Unterschiedlich ist nur, gegen wen du in der Rangliste antrittst.