Der häufigste Verlauf einer Medizinbewerbung ist: Es klappt nicht beim ersten Mal. Das ist keine Ausnahme und kein Urteil über dich — bei einem Verhältnis von rund sieben bis acht Bewerbern pro Platz ist es schlicht die Regel. Es gibt danach mehr Wege, als die meisten kennen.
1
Losverfahren
Bleiben an einer Universität nach allen anderen Verfahren noch Plätze übrig, werden diese verlost. Jede Universität führt ihr Losverfahren separat durch, du musst dich also bei jeder einzeln bewerben.
Sehr viele wählen diesen Weg, entsprechend gering sind die Chancen. Das Losverfahren ist eine Ergänzung zu deiner Strategie, niemals ihr Kern. Wer darauf plant, plant auf Zufall.
Alle 43 Standorte auf einen Blick
Es gibt kein bundesweites Losverfahren für Medizin — jede Universität entscheidet selbst, ob sie überhaupt verlost, über welches Portal du dich meldest und welche Frist gilt. Die meisten veröffentlichen ihre Seite erst im Spätsommer, nachdem das Nachrückverfahren bei hochschulstart durch ist. Ein Blick im Frühjahr geht deshalb zwangsläufig ins Leere. Klick auf eine Spaltenüberschrift, um zu sortieren.
Ulm und Lübeck schreiben ausdrücklich, dass sie kein Losverfahren für Humanmedizin durchführen — dort brauchst du es gar nicht erst zu versuchen. Bei den mit ❔ markierten Standorten war zum Stand August 2026 keine eigene Losverfahren-Seite auffindbar; schau dort ab August direkt beim Studentensekretariat nach.
2
Teilstudienplätze
Ein Teilstudienplatz berechtigt dich nur zu den ersten vier Semestern, also der Vorklinik. Auch diese Plätze werden meist verlost. Theoretisch kann jede Universität sie anbieten, in der Vergangenheit taten es vor allem Göttingen und Marburg.
Nach dem Teilstudium wirst du automatisch exmatrikuliert. Um weiterzustudieren, musst du dich dezentral bei den Universitäten um einen Platz im höheren Fachsemester bewerben — und konkurrierst dort mit Ortswechslern, Quereinsteigern, Rückkehrern aus dem Ausland und anderen Teilstudienplatz-Inhabern. Vergeben werden diese Plätze erst nach dem koordinierten Nachrücken.
3
Studienplatzklage
In Deutschland kannst du Universitäten auf einen Studienplatz verklagen. Das ist möglich — und teuer.
| Punkt | Realität |
|---|---|
| Kosten | über 1.000 € pro Universität, allein für die erste Instanz |
| Empfehlung von Anwälten | mehrere Universitäten gleichzeitig verklagen, um die Chancen zu erhöhen |
| Ergebnis bei Erfolg | die übrig gebliebenen Plätze werden unter den erfolgreichen Klägern verlost — es gibt mehr erfolgreiche Klagen als Plätze |
Auch eine gewonnene Klage ist keine Zusage, sondern ein Los. Bei mehreren Universitäten summieren sich die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich, ohne Gegenleistung. Dieser Weg ist etwas für den äußersten Notfall, nicht für den Plan B.
4
Das Jahr sinnvoll nutzen
Ein Wartejahr ist kein verlorenes Jahr, wenn du es einsetzt. Fast alles, was in der Zusätzlichen Eignungsquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen zählt, lässt sich genau jetzt erwerben:
- ein Dienst ab elf Monaten, etwa ein FSJ — zählt als Kriterium und bricht bei Ranggleichheit zu deinen Gunsten
- eine Berufsausbildung im Gesundheitsbereich
- die Vorbereitung auf TMS, HAM-Nat, MedAT oder EMS — der wirksamste Hebel überhaupt
- eine Bewerbung im europäischen Ausland, parallel zum nächsten Versuch
MedAT und EMS lassen sich beliebig oft wiederholen, der TMS einmal. Wer im ersten Anlauf knapp scheitert, verbessert sein Ergebnis im zweiten Jahr fast immer deutlich — schlicht, weil er das Testformat dann kennt.
Losverfahren und Teilstudienplätze sind Ergänzungen mit geringen Chancen, die Klage ist teuer und endet selbst bei Erfolg im Los. Der verlässlichste Weg nach einem Fehlversuch ist das Jahr zu nutzen: Dienst, Ausbildung, Test.
Alle Zulassungswege in Deutschland im Überblick zeigen, welcher Weg neben diesem noch offensteht.