Der EMS ist ein einziger Tag im Juli, und er entscheidet allein über deinen Studienplatz — keine Note, kein Motivationsschreiben, kein Gespräch. Wenn dein Testpunktwert unter der Zulassungsgrenze bleibt, gibt es kein Nachrücken wie in Österreich und kein Losverfahren wie in Deutschland. Dafür hat die Schweiz etwas, das kein anderes Land bietet: Du darfst dein Ergebnis mitnehmen.
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Dein Testergebnis ist ins Folgejahr übertragbar
Wenn du das Studium im Jahr des Tests nicht beginnen kannst oder willst, bleibt dein Ergebnis — Test-Prozentrang und mittlerer Rangplatz — für das nächste Jahr gültig. So funktioniert es laut Test-Info von swissuniversities:
Du meldest dich erneut bis spätestens 15. Februar bei swissuniversities voran. Dann überträgst du dein Testresultat im April oder Mai über die Anmeldeplattform MEDON, spätestens jedoch 45 Tage vor dem EMS. Eine Testgebühr fällt in diesem Fall nicht an.
Die Übertragung funktioniert auch dann, wenn du dich im Folgejahr für eine andere Disziplin anmeldest als im Vorjahr. Genau darin liegt die eigentliche Chance — dazu gleich mehr.
Überträgst du dein Ergebnis, darfst du im selben Jahr nicht zusätzlich am Test teilnehmen. Du entscheidest dich also: altes Ergebnis behalten oder neu schreiben. Beides zusammen geht nicht.
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Übertragen oder neu schreiben?
Die Antwort hängt davon ab, wie weit du von der Grenze entfernt warst — und auf welche Disziplin du zielst. Die Zulassungsgrenzen liegen weit auseinander: In Humanmedizin bewegen sie sich seit Jahren zwischen 65 und 70 Punkten (2025: 66), in Zahnmedizin lagen sie 2025 bei 45, in Veterinärmedizin bei 39.
Daraus folgt eine Überlegung, die viele übersehen: Ein Ergebnis, das für Humanmedizin nicht reicht, kann für Zahn- oder Veterinärmedizin locker genügen — und übertragen darfst du es auch bei einem Disziplinwechsel. Wenn du ohnehin mit einem dieser Fächer liebäugelst, prüfe diesen Weg, bevor du ein ganzes Jahr in einen zweiten EMS steckst.
Warst du dagegen nur knapp unter der Grenze und zielst weiter auf Humanmedizin, ist die Rechnung unangenehmer: Übertragen bedeutet, mit demselben Wert erneut gegen eine Grenze anzutreten, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Neu schreiben heisst, den guten Tag noch einmal treffen zu müssen. Der EMS ist absichtlich so gebaut, dass im Schnitt nur rund die Hälfte der Aufgaben gelöst wird — grosse Sprünge sind selten.
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Die Universitäten ohne Numerus clausus sind keine Hintertür
Genf, Lausanne und Neuenburg führen keinen Numerus clausus. Das klingt nach dem einfachen Weg, ist aber aus zwei Gründen keiner.
Erstens die Wohnsitzregel. swissuniversities schreibt wörtlich: „Wenn Sie weder einen Schweizer Pass noch einen Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie aufgrund der begrenzten Studienplätze nicht zum Medizinstudium in der Schweiz zugelassen werden.” Das gilt auch für die Universitäten ohne Numerus clausus. Eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken genügt ausdrücklich nicht.
Zweitens der concours nach dem ersten Jahr. Genf lässt 500 Studenten ins erste Studienjahr — ins zweite kommen nur 158. Lausanne nimmt 480 auf und hat im zweiten Jahr 270 Plätze. Rund zwei Drittel scheiden also nach einem Jahr aus. Der Numerus clausus ist dort nicht abgeschafft, sondern nur um zwölf Monate verschoben.
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Das Jahr sinnvoll nutzen
Ein Zwischenjahr ist in der Schweiz kein Makel — Wartezeit bringt dir keine Punkte, kostet dich aber auch keine. Was sich wirklich lohnt:
Gezieltes Training statt allgemeinen Lernens. Der EMS misst keine Fachkenntnisse, sondern Bearbeitungsgeschwindigkeit und Genauigkeit unter Zeitdruck — beides lässt sich üben, im Gegensatz zu Faktenwissen aber nur mit echten Testserien unter Originalbedingungen. Ein Praktikum im Gesundheitswesen beantwortet die Frage, ob es wirklich Medizin sein muss. Und wenn du keinen Schweizer Wohnsitz hast: Prüfe früh die Alternativen im Ausland, denn für dich ist die Schweiz kein Ausweichweg, sondern von vornherein verschlossen.
Die Schweiz kennt kein Losverfahren und kein Nachrücken. Dein wichtigstes Recht ist die Übertragung des Testergebnisses ins Folgejahr — Voranmeldung bis 15. Februar, Übertragung über MEDON spätestens 45 Tage vor dem Test, gebührenfrei, aber ohne erneute Testteilnahme. Am meisten holst du daraus, wenn du die Disziplin wechselst: Zahn- und Veterinärmedizin haben deutlich niedrigere Grenzen. Die Universitäten ohne Numerus clausus sind keine Abkürzung — sie verschieben die Auswahl nur ins zweite Jahr, und ohne Schweizer Wohnsitz stehen sie dir gar nicht offen.