Zuteilung der Studienplätze und Studienorte
Die Vergabe läuft in zwei klar getrennten Schritten, und wer sie verwechselt, zieht falsche Schlüsse aus dem eigenen Ergebnis.
Keine passenden Abschnitte gefunden.
1Schritt eins: der Studienplatz
Aufgrund des Test-Prozentrangs wird pro Disziplin ein Grenzwert festgelegt. Wer darüber liegt, erhält das Anrecht auf einen Studienplatz für das betreffende Studienjahr. Bei genau erreichtem Grenzwert kommst du in der Reihenfolge des mittleren Rangplatzes zum Zug, also so lange, bis alle Plätze für diese Disziplin aufgebraucht sind.
Die Grenze gilt für alle gleich Test-Prozentrang und mittlerer Rangplatz werden unabhängig vom gewünschten Studienort ermittelt. Pro Disziplin sind die Zulassungsgrenzen damit für alle Personen identisch, auch für dich.
Es gibt also keine „leichtere“ Universität. Wer das Gegenteil behauptet, verwechselt Zulassung mit Zuteilung.
2Schritt zwei: der Studienort
Erst danach teilt swissuniversities allen Zugelassenen einen Studienort zu, und dabei werden die Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt. Weil die Nachfrage aber nicht überall gleich ist, kommt es zu Umleitungen: 2025 betraf das in der Humanmedizin 198 Personen, also 16 Prozent der Zugelassenen. Mehrere Hochschulen sind dabei gleichzeitig abgebende und aufnehmende Seite.
In der Veterinär- und der Zahnmedizin liegt der Anteil bei 5 beziehungsweise 4 Prozent, schlicht weil dort nur an zwei respektive drei Standorten mit Numerus clausus studiert werden kann.
3Warum mehr zugelassen werden, als es Plätze gibt
swissuniversities lässt bewusst etwas mehr Personen zu, als Kapazitäten vorhanden sind, weil erfahrungsgemäss nach der Zuteilung noch Rückzüge kommen. 2025 verzichteten bis zehn Tage vor Vorlesungsbeginn 115 Personen auf den ihnen zugeteilten Platz, davon 93 in der Humanmedizin.
Diese Überbuchung funktioniert: In der Humanmedizin waren nur 22 Nachnominierungen nötig, in Veterinär- und Zahnmedizin keine einzige. Zu Studienbeginn blieb kein Platz vakant.
Auf das Nachrücken zu hoffen ist keine Strategie Anders als in manchen anderen Verfahren gibt es hier kein mehrstufiges Nachrückverfahren, auf das sich planen liesse. Die Überbuchung fängt die Rückzüge fast vollständig ab.
Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte deshalb mit einer Absage rechnen und den Plan B vorbereitet haben.
4Und dann?
Alle Teilnehmer werden von der Hochschule schriftlich über Testergebnis und Zulassungsentscheid informiert. Wurde dir ein Platz zugeteilt, musst du ihn fristgerecht bestätigen. Wer diese Frist einfach verstreichen lässt, verliert den Platz endgültig an eine nachrückende Person.
Aufbau, Bewertung und Vergabe Neun Gruppen à 18 Punkte = 162, netto 3 Stunden 55 Minuten, zwei Testhefte.
Alle Gruppen zählen gleich, denn es gibt keine Gewichtung nach Schwierigkeit.
Im Mittel wird die Hälfte gelöst (88 von 162 Punkten). Unfertig ist der Normalfall.
Keine Minuspunkte ausser im Konzentrationstest, also solltest du nie ein Feld leer lassen.
Es zählt nur der Antwortbogen, denn nach Ablauf der Zeit darf nichts mehr übertragen werden.
Sofort markieren, nicht am Ende sammeln.
TP entscheidet, MR trennt bei Gleichstand, und der MR belohnt gute Leistungen in schwierigen Gruppen deutlich stärker.
Punktwerte sind zwischen den Jahren nicht vergleichbar, TP und MR schon.
Zwei Schritte: erst der Studienplatz nach Grenzwert, dann der Studienort, bei dessen Zuteilung 2025 16 % der Zugelassenen in Humanmedizin umgeleitet wurden.
Es wird überbucht, weshalb 2025 kein Platz vakant blieb und es nur 22 Nachnominierungen gab.
5Quellen
Sämtliche Angaben in dieser Lektion sind belegt, und die folgenden Arbeiten sind frei zugänglich.
- Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik (2026). Test-Info 2026 – Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz (EMS). Universität Freiburg, im Auftrag von swissuniversities.
- Spicher, B. (2025). Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) – Bericht über die Durchführung und Ergebnisse. Berichte des Zentrums für Testentwicklung, Nr. 32, im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
- swissuniversities (2025). Anmeldung und Zulassung zum Medizinstudium – Durchführung des Selektionsverfahrens 2025. Mantelbericht zuhanden der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
- swissuniversities (2025). Zulassungsgrenzen Medizin 2015–2025. Bern, 11.09.2025.