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Wer sich bewerben darf

Bevor es um Noten, Tests und Quoten geht, steht eine schlichtere Frage: Darfst du überhaupt mitmachen? Die Hürde ist niedriger, als viele denken, aber sie hat eine klare Bedingung.

Die Hochschulzugangsberechtigung

Die zentrale Voraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB. In den allermeisten Fällen ist das dein Abitur, und mehr musst du dazu nicht wissen: Es genügt, eine deutsche HZB oder ein anerkanntes Äquivalent zu besitzen.

Wer sich über hochschulstart bewirbt

Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt die Plätze im Zentralen Vergabeverfahren an vier Personengruppen.

  • Deutsche Bewerber
  • Bildungsinländer: Personen mit ausländischem Pass, die ihre HZB in Deutschland erworben haben
  • Bürger eines EU-Staates oder des Europäischen Wirtschaftsraums
  • In Deutschland wohnende Familienangehörige solcher Bürger

Bildungsinländer sind gleichgestellt Wer seine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben hat, wird zulassungsrechtlich wie ein deutscher Bewerber behandelt, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit im Pass steht.

Entscheidend ist also, wo du deinen Abschluss gemacht hast, nicht welchen Pass du hast.

Wer keine dieser Bedingungen erfüllt, also Personen aus Nicht-EU-Staaten, Staatenlose und alle, die ihre HZB außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben, bewirbt sich nicht über hochschulstart.de, sondern direkt bei den einzelnen Hochschulen. Das ist kein schlechterer Weg, aber ein anderer, mit eigenen Fristen und eigenen Ansprechpartnern.

Auch diese Gruppen dürfen sich bewerben

  • Quereinsteiger aus einem anderen Studiengang
  • Personen, die Gasthörer werden möchten
  • Personen, die im Ausland für Medizin eingeschrieben waren oder sind
  • Inhaber eines Teilstudienplatzes, die sich um die endgültige Zulassung bewerben
  • Erfolgreiche Studienplatzkläger
  • Personen ohne HZB mit einer anderweitig anerkannten Qualifikation

Bachelor in der Tasche Du hast bereits einen Bachelor in Biologie und willst jetzt Medizin studieren? Dann bewirbst du dich als Zweitstudienbewerber: ein eigener Weg mit eigenen Regeln, der über die Vorabquote läuft.

Für diesen Weg brauchst du den TMSnat allerdings nicht: Die Zweitstudienquote entscheidet nach Abschlussnote und Begründung, und wer sich dort bewirbt, tritt weder im Auswahlverfahren der Hochschulen noch in der Zusätzlichen Eignungsquote an. Ein Testergebnis lohnt sich für dich nur, wenn du dich zusätzlich um eine Landarztquote bewirbst, denn dort zählt es an manchen Stellen mit.

Wer sich bewerben darf Du brauchst eine Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur.

Über hochschulstart.de bewerben sich Deutsche, Bildungsinländer, EU- und EWR-Bürger sowie deren hier lebende Familienangehörigen.

Alle anderen bewerben sich direkt bei den Universitäten.

Bildungsinländer sind deutschen Bewerbern gleichgestellt, denn es zählt der Ort des Abschlusses, nicht der Pass.

Auch Quereinsteiger, Zweitstudienbewerber und Rückkehrer aus dem Ausland haben einen Weg.