Warum es in der Schweiz einen Numerus clausus gibt
| Das Wichtigste zu dieser Lektion | |
|---|---|
| Seit wann | Der Numerus clausus gilt für das Medizinstudium in der Schweiz seit 1998 |
| Wer entscheidet | Die zuständigen kantonalen Behörden, auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz – jedes Jahr neu |
| Wofür getrennt | Getrennt für Humanmedizin (inklusive Chiropraktik), Zahnmedizin und Veterinärmedizin |
| Zwei Wege | Sechs Hochschulen beschränken vor dem Studium per EMS; Genf, Lausanne und Neuenburg selektieren nach dem ersten Jahr per Concours |
| Anmeldungen 2025 | 7 191 Voranmeldungen gesamt, davon 5 191 an Hochschulen mit Numerus clausus |
| Verhältnis | Die Anmeldungen an den NC-Hochschulen entsprachen 361 Prozent der verfügbaren Plätze |
| Zulassungsquote 2025 | Humanmedizin 39 % · Veterinärmedizin 45 % · Zahnmedizin 48 % |
| Grenzwert 2025 | Humanmedizin Test-Prozentrang 66 |
| Wichtigste Regel | Die Maturität bleibt die wichtigste Voraussetzung – der EMS entscheidet erst danach |
Es gibt in der Schweiz keinen grundsätzlichen Beschluss, das Medizinstudium zu beschränken. Der Numerus clausus ist eine Notlösung, und er wird jedes Jahr neu darauf geprüft, ob er überhaupt nötig ist. Die Test-Info des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik formuliert das in einem bemerkenswert nüchternen Satz: Es gebe nur dann einen Numerus clausus, wenn er wirklich nötig sei.
Nötig wird er dann, wenn sich eine Überlastung der Hochschulen nicht durch andere geeignete Massnahmen abwenden lässt, etwa durch Umleitungen an andere Studienorte. Und die Kapazitäten der Hochschulen lassen sich eben nicht beliebig erhöhen, weil dem zwei harte Grenzen entgegenstehen: die öffentlichen Finanzen und, weit unangenehmer, die Zahl der Patienten in den Universitätskliniken, an denen überhaupt praktisch ausgebildet werden kann.
Der Test kommt nach der Maturität Der EMS ersetzt die Matur nicht und wertet sie auch nicht auf. Er tritt erst in dem Moment hinzu, in dem mehr Personen die Studienvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.
Die Test-Info hält ausdrücklich fest, dass die Maturität weiterhin die wichtigste Voraussetzung für die Studienzulassung bleibt.
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1Warum ausgerechnet ein Eignungstest
Wenn eine Beschränkung unvermeidlich ist, schreiben die gesetzlichen Grundlagen der beteiligten Hochschulkantone vor, dass bei der Zulassung die Studieneignung zu berücksichtigen ist. Damit ist die Frage nach dem Auswahlverfahren nicht mehr eine der Bequemlichkeit, sondern eine rechtliche Vorgabe, und der EMS ist das Instrument, mit dem sie erfüllt wird.
Das ZTD hält dazu fest, der in der Schweiz verwendete Test sei so konstruiert worden, dass er die Studieneignung mit der notwendigen Genauigkeit vorhersagen könne, und die Aufgaben seien typisch für Anforderungen, die im Studium tatsächlich verlangt werden. An der Entwicklung haben Lehrbeauftragte des medizinischen Grundstudiums mitgearbeitet.
2Was der Test bewusst nicht tut
Zwei Dinge, die man dem EMS häufig unterstellt, leistet er ausdrücklich nicht, und beide solltest du kennen, bevor du dich mit ihm beschäftigst.
Er prüft erstens kein Fachwissen. Die Aufgaben wurden so ausgewählt, dass es wenig auf Vorwissen ankommt, und das zur Lösung nötige Wissen wird in aller Regel in der Aufgabe selbst mitgeliefert. Im Unterschied zu einer Schularbeit stehen die Lernfähigkeit und das Zurechtkommen mit unbekanntem Material im Mittelpunkt.
Und er misst zweitens keine ärztliche Eignung im menschlichen Sinn. Kommunikationsfähigkeit, Empathie und Belastbarkeit im Umgang mit Patienten kommen im heutigen Verfahren überhaupt nicht vor. Dass diese Lücke durchaus gesehen wird, zeigt der Grundlagenbericht von swissuniversities vom Juni 2026, der genau dafür ein zusätzliches Verfahren empfiehlt, allerdings mit einem Zeithorizont, der dich selbst nicht mehr betrifft.
Ein Test ist kein Urteil über dich Der EMS misst, wie gut du an einem bestimmten Vormittag mit einer bestimmten Sorte Aufgaben zurechtkommst. Er misst nicht, ob du eine gute Ärztin oder ein guter Arzt wirst.
Diese Unterscheidung ist keine Beruhigungsformel, sondern der ausdrückliche Anspruch des Verfahrens selbst.