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Persönliche Verhältnisse und Härtefälle

Du hast keine Garantie auf einen Platz an deiner Wunsch-Universität. Eine Umleitung bedeutet für die meisten einen Umzug. Für manche ist sie ein echtes Problem, weshalb es für genau diese Fälle das Instrument der persönlichen Verhältnisse gibt.

Es geht um den Ort, nie um den Platz Persönliche Verhältnisse sind eine Ausnahmeregelung für die Zuteilung des Studienorts. Sie verschaffen keinen Vorteil bei der Zulassung und senken keine Grenze.

Wer den erforderlichen Test-Prozentrang nicht erreicht, bekommt auch mit einem bewilligten Gesuch keinen Platz.

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Die fünf anerkannten Gründe

Ein Gesuch ist nur dann sinnvoll, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:

  • Eine chronische Krankheit oder Behinderung, die die Anreise oder einen Umzug an einen anderen Studienort verunmöglicht
  • Finanzielle Mehrkosten eines Umzugs, die für dich und deine Familie unzumutbar wären
  • Spitzensport, bei dem sich der Trainingsort nicht wechseln lässt
  • Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person aus dem engsten Familienkreis
  • Die Betreuung eigener minderjähriger Kinder

Kein Wunschzettel „Ich möchte lieber in Zürich bleiben“ oder „meine Freunde studieren dort“ sind keine persönlichen Verhältnisse und werden abgewiesen.

Trifft keiner der fünf Punkte zu, stell kein Gesuch, weil es dich nur Zeit und Nerven kostet.

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So gehst du vor

Die persönlichen Verhältnisse machst du bei der Voranmeldung bis zum 15. Februar auf MEDON geltend, gemeinsam mit den Belegen. Nachträglich geht es nicht, auch nicht nach dem Testergebnis, und das ist der Grund, warum du dich mit dieser Frage schon im Winter beschäftigen musst und nicht erst im Sommer, wenn die Zuteilung kommt und der Zeitpunkt für ein Gesuch längst vorbei ist.