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Die Wahl von Wunsch-Universität und Disziplin

Bei der Voranmeldung legst du dich doppelt fest: auf eine Universität und auf eine Disziplin. Mehrere Voranmeldungen im selben Jahr sind nicht möglich, weder für zwei Standorte noch für Human- und Zahnmedizin gleichzeitig. Diese Entscheidung ist deshalb keine Formalie.

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Was die Wahl beeinflusst – und was nicht

Für dein Verständnis ist eine Trennung entscheidend. Die Wahl der Wunsch-Universität hat keinen Einfluss darauf, ob du einen Studienplatz bekommst, denn die Zulassungsgrenze wird pro Disziplin für alle gleich festgelegt, unabhängig vom gewünschten Studienort. Sie hat aber sehr wohl Einfluss darauf, wo du studierst.

Der Wohnsitz entscheidet über die Umleitung Massgeblich ist, wo du am Ende deiner Gymnasialzeit gewohnt hast. Wer im Kanton seiner Wunsch-Universität wohnte und genau diese Universität angibt, wird nicht umgeleitet, wer dagegen eine Universität ausserhalb des eigenen Kantons wählt, riskiert eine Umleitung an einen anderen Studienort als den gewünschten.

2025 wurden in der Humanmedizin 198 Personen umgeleitet, also 16 Prozent der Zugelassenen.

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Die Disziplin ist die folgenreichere Wahl

Während die Universität nur den Ort bestimmt, verschiebt die Disziplin die Zulassungsgrenze erheblich: 2025 lag sie in der Humanmedizin bei einem Test-Prozentrang von 66, in der Zahnmedizin bei 45 und in der Veterinärmedizin bei 39.

Das ist kein Argument dafür, ein Fach zu wählen, das man nicht will. Es ist ein Argument dafür, die Entscheidung ganz bewusst zu treffen, und zwar im Wissen darum, dass ein einmal erzieltes Resultat sich im Folgejahr auch bei einem Disziplinwechsel übertragen lässt.